Träger / Zuständigkeiten

Das Berufsbildungsgesetz anerkennt die HMS als Bildungsanbieterinnen. Wollen die HMS  auf einen eidgenössisch anerkannten Titel vorbereiten, müssen sie ihre Bildungsgänge mit den Anforderungen der kaufmännischen Grundbildung abstimmen.
Die notwendigen Grundlagendokumente für die kaufmännische Grundbildung in HMS wurden verbundpartnerschaftlich erarbeitet.

Information zu den neuen HMS-Bildungsgängen (pdf, 42 kb)

Bund

Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung und ist für die Herausgabe der HMS-Grundlagendokumente  verantwortlich. Er unterstützt die Umsetzung der HMS-Reform durch Weiterbildungsangebote.

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT
Schweizerische Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung SPK
Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung  EHB

Organisationen der Arbeitswelt

Die OdA geben die Lern- und Leistungsdokumentationen heraus, formulieren die branchenspezifischen Leistungsziele für das Langzeitpraktikum im Modell  3+1, führen die überbetrieblichen Kurse im Modell 3+1 durch und nominieren Expertinnen/Experten für das Qualifikationsverfahren in beruflicher Praxis für das Modell i und für das Modell 3+1.

Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen SKKAB
Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung IGKG Schweiz

Kantone

Die Kantone sind für die Umsetzung der Grundlagendokumente verantwortlich. Sie  genehmigen die Schullehrpläne, regeln die Aufsicht über die HMS und die Praktikumsbetriebe und stellen die EFZ bzw. die Berufsmaturitätsausweise aus. Sie koordinieren ihre Tätigkeit über die SBBK. Die Koordinationsaufgaben im Bereich HMS werden durch die KSG wahrgenommen.

Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK
Kommission Schulische Grundbildung KSG
Handelsmittelschulen HMS

Projektleitung Kantone (doc, 25 kb)

Newsletter

Newsletter Nr. 03 vom 22. Oktober 2010